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Allgemeine Nutzungsbedingungen

Jeder kann das Turnzentrum nutzen

Jeder (Studenten, UNI Prüflinge, Besucher und Gäste), der Mitglied in einem Sportverein ist, kann das Turnzentrum in Absprache mit dem Vorstand des Fördervereins nutzen. Dabei darf das große Trampolin ausschließlich mit ÜL-Schein oder ausgebildetem Trainer genutzt werden. Die Nutzung der Bodenfläche und der gelben Trampolinbahn ist nur in Absprache mit anwesenden Trainern erlaubt.

Anmeldung

Zur besseren Kontrolle von Einzelnutzern des Zentrums, müssen alle Interessierten eine Benutzungsgenehmigung per E-Mail beim Vorstand (siehe Kontakt) einholen. Nach Abgabe einer zuvor zugesandten, unterschriebenen Erklärung, erhält dann jeder Zugelassene einen Nutzungsausweis, der immer zum Training mitzubringen ist.

Nutzungsgebühren

Als Gerätenutzungsentgeld sind 5,- € pro Trainingsabend/Person zu entrichten. Dieses Entgeld wird beim ersten Training in Form einer Kaution in Höhe von 30€ (6 Trainingsabende) bei Ute Barela, Dietrich Spiegel oder Peter Dekowski sofort bezahlt. Alternativ kann ein Überweisungsbeleg (s. Kontoverbindung) vorgezeigt werden. Jede Teilnahme muss dann auf den ausliegenden Teilnehmerbögen, die auf dem Schreibtisch liegen, notiert werden. Nach der 6. Nutzung muss eine weitere Kaution gestellt werden. Alternativ kann der Antrag gestellt werden, eine einmalige Jahresgebühr von 120,- € zu zahlen, die dann berechtigt, zu den angegebenen "freien" Trainingszeiten zu trainieren. Voraussetzung ist dann auch eine Vereinsmitgliedschaft im TZ Bochum Witten.

Gruppentarife

Außerdem ist nach Absprache eine Wochenendnutzung für Gruppen möglich. Diese liegt preislich bei 175,- €, bzw. 100,- € für einen Tag (s. Kontoverbindung).

Aktuelles

Landesligastart am 04.März!
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